Die Drittelparität bezeichnet ein Prinzip der gleichberechtigten Mitbestimmung, bei dem drei gleichwertige Parteien oder Gruppen jeweils ein Drittel der Entscheidungskompetenzen erhalten. In der Praxis bedeutet das, dass alle beteiligten Akteure – unabhängig von ihrer Größe oder Anzahl – gleichwertig in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dieses Modell fördert eine faire und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Interessen und sorgt für eine gerechte Entscheidungsfindung.
Vorstandssprecherin Naturschutzverbände
Vorstandssprecher Kommunen
Vorstandssprecher Landwirte
Schatzmeister
Schriftführerin
Beisitzer, Kommunen
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Landwirte
Beisitzer Landwirte
Beisitzer, Landwirte
Dr. Christiane Schmahl
Christian Zuckermann
Hans Bausch
Dirk Haas
Gerda Weigel-Greilich
Reiner Dern
Dirk Bönsel
Leo Meier
Dr. Tim Mattern
Daniel Seipp
Edwin Theiss
Jens Michel