Die Drittelparität bezeichnet ein Prinzip der gleichberechtigten Mitbestimmung, bei dem drei gleichwertige Parteien oder Gruppen jeweils ein Drittel der Entscheidungskompetenzen erhalten. In der Praxis bedeutet das, dass alle beteiligten Akteure – unabhängig von ihrer Größe oder Anzahl – gleichwertig in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dieses Modell fördert eine faire und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Interessen und sorgt für eine gerechte Entscheidungsfindung.
VORSTAND der LPV, 2025 - 2027
Vorstandssprecherin Naturschutzverbände
Vorstandssprecher Kommunen
Vorstandssprecher Landwirte
Schatzmeister
Schriftführerin
Beisitzer, Kommunen
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Naturschutzverbände
Beisitzer, Landwirte
Beisitzer Landwirte
Beisitzer, Landwirte
Dr. Christiane Schmahl
Christian Zuckermann
Hans Bausch
D. Haas
G. Weigel-Greilich
R. Dern
D. Bönsel
L. Meier
Dr. T. Mattern
D. Seipp
E. Theiss
J. Trippner